Die künstliche Versickerung von Meteorwasser wird heutzutage in der Schweiz von den Behörden empfohlen. Artikel 7 vom Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 lautet:"[...]Nicht verschmutzes Abwasser ist nach der Anordnung der kantonalen Behörden versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Dabei sind bei Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann.". Der Grund, der zu diesem Gesetz geführt hat, ist, dass die traditionelle Siedlungsentwässerung wegen des wachsenden Anteils der befestigten Flächen gewisse wohlbekannte Probleme verursacht. [...]