Textilien aus organischen Grundstoffen sind brennbar. In der Raumgestaltung unkontrolliert eingesetzt, bilden sie eine Gefahrenquelle bei Feuerausbruch und können wesentlich zur Entstehung eines Grossbrandes beitragen. Um das Brandrisiko möglichst klein zu halten, wird bei Gebäuden mit grosser Personenbelegung, insbesondere bei Fluchtwegen für Bauteile und gewisse Mobilien Brennbarkeitsgrad V und Qualmgrad 2 vorgeschrieben. Die Einteilung in Brennbarkeits- und Qualmgrade erfolgt auf Grund von bestimmten Prüfnormen. Diese gestatten eine reproduzierbare Prüfung des Brennverhaltens im Labormassstab. Die Ergebnisse lassen insbesondere gewisse Rückschlüsse auf das Verhalten in einer Brandentstehungsphase zu. Auch schwerbrennbare Produkte werden jedoch brennbar, wenn - wie dies bei einem Vollbrand der Fall ist - höhere Temperaturen herrschen.