Im ökonomischen Sprachgebrauch versteht man unter einer Externalität einen Effekt, den das wirtschaftliche Handeln eines Akteurs auf andere hat, ohne dass dies durch einen Markt- oder Preismechanismus erfasst wird. Ein klassisches Beispiel für einen negativen externen Effekt ist die Verunreinigung eines Flusses durch eine Fabrik am Oberlauf, durch die eine Fischzucht am Unterlauf beeinträchtigt wird. Solange die Verfügungsrechte nicht eindeutig der Fabrik oder der Fischzucht zugeteilt sind, bleibt die negative Externalität bestehen.