Wieviel Wildverbiss tragbar ist, muss immer am konkreten Objekt entschieden werden. Das hängt von den örtlichen Voraussetzungen und den Funktionen des betreffenden Waldes ab. Der Verlust gewisser, vom Wild besonders gern geäster Baumarten hat in einem Erholungswald nicht dieselben Folgen wie in einem Lawinen- oder Hochwasserschutzwald. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Verbisses kann man auf zwei grundsätzlich verschiedene Arten vorgehen: A) über die Bewertung des Verlusts, der durch den Wildverbiss entsteht (1.1) und B) über die Bewertung der verbleibenden Verjüngung nach erfolgtem Verbiss (1.2).