Lawinengefahrenkarten sind ein wichtiges Instrument, um bei der Raumnutzung der Lawinengefahr Rechnung tragen zu können. Sie dienen einerseit dazu, Bauaktivitäten in Gebieten mit hoher Gefahr auszuschliessen, andererseits bilden sie eine Grundlage, um Schutzdefizite für bereits bestehende gefährdete Gebäude festzutellen. Schliesslich verwenden Gemeindelawinendienste Lawinengefahrenkarten, um Absperrungs- und Evakuationsmassnahmen festzulegen. In der Schweiz waren die Lawinenkatastrophen vom Januar und Februar 1951, wo 98 Personen getötet und mehr als 1400 Gebäude zerstört wurden, der Auslöser für erste Bundesrichtlinien, in denen verlangt wurde, dass sich Kantone und Gemeinden um die Lawinenzonierung kümmern sollten. Eine der ersten Lawinengefahrenkarten wurde 1953 für die Gemeinde Gadmen im Berner Oberland erstellt. Die gefährlichen Gebiete wurden gutachtlich auf Grund von Beobachtungen und Kataster ausgeschieden. Klimatische Faktoren wie z.B. die Anrisshöhe oder Lawinenberechnungen kamen erst später zum Tragen. Die Entwicklung der Methoden für die Ausarbeitung von Lawinengefahrenkarten führte 1984 zu den «Richtlinien zur Berücksichtigung der Lawinengefahr bei raumwirksamen Tätigkeiten» und 1990 zur SLF-Mitteilung «Berechnung von Fliesslawinen - eine Anleitung für Praktiker». Beide Werke haben sich in der Praxis bewährt und dienen heute im Zusammenhang mit dem Erarbeiten von Richtlinien für die Gefahrenkartierung anderer Naturprozesse als Vorbilder. Das SLF entwickelt die bestehenden Lawinenberechnungsmodelle weiter, berät die Praxis und erstellt insbesondere bei Beschwerdefällen Expertisen über Lawinengefahrenkarten.