Das Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 1980 verlangt in Art. 5 Abs. 1 den Ausgleich planungsbedingter Vor- und Nachteile. Doch bis zum heutigen Tag haben die meisten Kantone dies nicht umgesetzt. Im Zuge der Diskussionen um die Landschaftsinitiative und die Revision des Raumplanungsgesetzes mehren sich die Stimmen, die eine flächendeckende Mehrwertabgabe fordern. Dabei soll dieses Instrument helfen, die Bauzonen sinnvoller zu verteilen, um eine nachhaltigere Siedlungsentwicklung zu erreichen. Am Beispiel des Kantons Thurgau wurde untersucht, welchen Effekt es hätte, bei Neueinzonungen von Bauland einen Teil des Mehrwertes abzuschöpfen und mit den Geldern Rückzonungen zu finanzieren. Die Untersuchung zeigt: Mögliche Einnahmen sind mit bis zu 14 Millionen Franken pro Jahr zwar beträchtlich, reichen jedoch nicht aus, um einen grossen Anteil der unüberbauten Bauzonen wieder in Landwirtschaftsland rückzuzonen.